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Wer kann mir sagen, welche Rechte man mit einem Geschmacksmuster besitzt?

Frage von Etobicoke: Wer kann mir sagen, welche Rechte man mit einem Geschmacksmuster besitzt?
Angenommen, ich erfinde ein bestimmtes Layout für eine bestimmte Sache und melde daraufhin ein Geschmacksmuster an. Welche Rechte habe ich dann? Ist dieses Geschmacksmuster übertragbar? Was passiert, wenn mich jemand kopiert? Wie lange hält ein Geschmacksmuster?

Beste Antwort:

Answer by lacy48_12
Hier kannst Du Dich informieren:

http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren07.html

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{ 1 } Comments

  1. Badenixe | 24. Januar 2012 um 04:32 | Permalink

    Mit einem Geschmacksmuster besitzt Du die Rechte an dem Aussehen, der Gestaltung eines Gegenstandes. Wenn jemand nur geringfügige Änderungen anbringt, dann verletzt der Dein Geschmacksmuster nicht mehr. Selbstverständlich kannst Du Geschmacksmuster übertragen.
    Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine kostenlose Erfinderberatung an, wo Du von Patentanwälten Rat zu Deiner konkreten Frage bekommst. Die sagen Dir dann alles ganz genau. Auch auf großen Messen finden sich oft Patentanwälte zu einer kostenlosen Erstberatung. Ohne Patentanwalt wirst Du niemals einen wirklich durchsetzbaren Schutz erlangen, weil deine Gegner alle Tricks und Lücken ausnutzen werden.

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